Aufnahmeverfahren
Die erste Kontaktaufnahme kann über Suchtberatungsstellen, Sozialpsychiatrische Dienste, Krankenhäuser, Fachkliniken, Einrichtungen des Betreuten Wohnens, gerichtlich bestellte Betreuer, Angehörige oder den Betroffenen selbst erfolgen. Vor der Aufnahme erfolgt ein für beide Seiten unverbindliches Aufnahmegespräch. Die Aufnahme erfolgt, wenn sich beide Seiten für eine Aufnahme entschieden haben und die Aufnahmevoraussetzungen vorliegen. Auf Anfrage werden Informationsblätter mit Hinweisen zur Aufnahme und zur Beantragung der Kostenübernahme verschickt.