Betreutes Wohnen
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Bezeichnung:
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Ambulant Betreutes Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe |
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Rechtsgrundlage: |
§§ 53, 54 SGB XII |
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Zielgruppe: |
chronisch alkohol- und/oder mehrfachabhängige Männer und Frauen
mit Mehrfachbeeinträchtigungen |
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Plätze: |
6 Plätze in Wohngemeinschaften Betreuung
in eigener Wohnung |
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Fachbereichsleitung:
Tel./Fax |
Haus Jona, Pfarrecke 5
036370/4400 Fax 036370/44020 |
Das Betreute Wohnen ist eine ambulante Wohn- und Betreuungsform
außerhalb von stationären Einrichtungen und in finanzieller Zuständigkeit
des örtlichen Sozialhilfeträgers. Im
Betreuten Wohnen werden Menschen mit einer chronischen Suchterkrankung betreut,
die vorübergehend oder auf Dauer ambulante Hilfen zur selbständigen abstinenten
Lebensführung benötigen. Es stellt für Menschen mit einer Suchterkrankung
eine wichtige Möglichkeit dar, im Rahmen ihrer Fähigkeiten selbstbestimmt
zu leben und am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Als Maßnahme der
sozialen Rehabilitation für suchtkranke Menschen zielt es vor allem auf
deren soziale und berufliche (Wieder-)Eingliederung ab.
Aufnahmevoraussetzungen:
- Abstinenzbereitschaft
- Gruppenfähigkeit bei Aufnahme in eine Wohngemeinschaft
- Grundfähigkeiten der Selbstversorgung und Haushaltsführung
- Feststellung des Hilfebedarfs
- Kostenzusage des örtlichen Sozialhilfeträgers